Wann kann ich einen Umzug steuerlich absetzen?

Kann man Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen steuerlich absetzen? Oder geht dies nur aus beruflichen Gründen? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die umziehen. In diesem Blogpost geben wir dir Steuertipps, wann du deine Umzugskosten bei einem Wohnungswechsel über die Steuererklärung geltend machen kannst. Wir gehen auf alle Steuerthemen ein und erklären dir genau, was du beachten musst. Viel Spaß beim Lesen!

Wer kann Umzugskosten von der Steuer absetzen und wie viel Prozent vom Bruttolohn ist der maximal mögliche Absetzbetrag?

Die Umzugskosten können nur berücksichtigt werden, falls Sie Ihren Wohnsitz beim Umzug um mindestens 40 Kilometer vom bisherigen Arbeitsort entfernt. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer, der umzieht von München nach Berlin seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. Liegt der neue Wohnsitz lediglich 35 Kilometer entfernt, so können die Kosten nicht abgesetzt werden.

Die Höhe der Steuererstattung der Umzugskosten richtet sich nach dem Bruttogehalt. Wenn Sie umziehen und den maximalen Absetzbetrag in Anspruch nehmen möchten, können bis zu 0,03 Prozent des umgerechneten Bruttojahreslohns als Werbungskosten geltend machen. Das entspricht bei einem durchschnittlichen Gehalt von 50.000 Euro einer Steuerersparnis von 150 Euro. Liegt das Gehalt unterhalb dieser Grenze, so sinkt der Prozentsatz entsprechend. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 30.000 Euro können beispielsweise nur 0,015% absetzen, was einer Steuerersparnis von 45 Euro entspricht.

Welche Kosten können noch abgesetzt werden?

Zusätzlich zu den Umzugskosten können auch Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden, falls diese aufgrund des Umzugs notwendig werden. Auch hier gilt, dass Ihr Wohnsitz um mindestens 40 Kilometer vom bisherigen Arbeitsplatz entfernt sein muss. Die Höhe der Kosten für die Umschulung oder Weiterbildung richtet sich ebenfalls nach dem Bruttojahresgehalt und liegt bei maximal 0,03 Prozent.

Sie müssen jedoch beachten, dass die Kosten für die Umschulung oder Weiterbildung nicht höher sein dürfen als die Kosten für den Umzug. Beispielsweise kostet der Umzug von München nach Berlin um die 1000 Euro. Die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung dürfen in diesem Fall also nicht mehr als 1000 Euro betragen.

Welche Unterlagen müssen für die Steuererklärung eingereicht bein Finanzamt werden?

Für die steuerliche Absetzbarkeit der Umzugskosten müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

– Kostenaufstellung des Umzugsunternehmens

– Mietvertrag des neuen Wohnsitzes

– Arbeitsvertrag mit Angabe des neuen Arbeitsortes

– Fahrkarten oder Rechnungen für die Anreise zum neuen Wohnsitz

Was bedeutet Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale ist ein Pauschalbetrag, der von der Steuer abgesetzt werden kann.

Höhe der Umzugskostenpauschale 2018-2022

Die Umzugskostenpauschale beträgt seit dem 01.01.2018 920 Euro und ist bis zum 31.12.2022 gültig. Diese Pauschale kann in Anspruch genommen werden, falls die tatsächlichen Kosten nicht beziffert werden können oder der Aufwand für die Belegsuche unverhältnismäßig hoch erscheint. Die Pauschale gilt sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch für Umzüge ins Ausland.

Umzug aus privaten Gründen

Für Umzüge aus privaten Gründen können die Kosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass der Umzug im Zusammenhang von beruflichen Gründen notwendig ist. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer, der umzieht, weil er eine neue Stelle in einer anderen Stadt angetreten hat, die Kosten von der absetzen. Auch hier gilt wieder, dass Sie Ihren Wohnsitz um mindestens 40 Kilometer vom bisherigen Arbeitsort entfernt umziehen muss.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zusätzlich zu den Umzugskosten können auch Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für einen Maler oder einen Tischler, der bei der Einrichtung des neuen Hauses hilft. Auch hier gilt wieder, dass die Kosten nicht höher sein dürfen als 920 Euro.

Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung

 

Falls die tatsächlichen Kosten für den Umzug höher sind als die Pauschale von 920 Euro, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dafür muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass der Umzug aus triftigen Gründen notwendig war. Beispielsweise kann eine Person, die umzieht, weil sie einen neuen Job in einer anderen Stadt angetreten hat, die Kosten absetzen.

Muss ich meinen neuen Wohnsitz angeben, um die Kosten absetzen zu können?

Ja, der neue Wohnsitz muss bei der Steuer angegeben werden. Dies ist notwendig, um zu beweisen, dass der Umzug tatsächlich stattgefunden hat und um die Entfernung zum bisherigen Arbeitsort zu berechnen.

Umzugskosten steuerlich absetzbar wegen Erstausbildung: Sonderausgaben

Eltern, die ihr Kind umziehen lassen, um eine Ausbildung zu beginnen, können die Umzugskosten als Sonderausgaben absetzen. Dafür müssen sie jedoch einige Bedingungen erfüllen. Das Kind muss das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Ausbildung muss mindestens drei Monate andauern. Die Kosten für den Umzug können in diesem Fall bis zu einem Betrag von 4000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Einlagerung & Neuanschaffung von Möbeln gelten als Privatsache

Für die Einlagerung und den Kauf neuer Möbel gelten die gleichen Regeln wie für den Umzug selbst. Die Kosten können entweder als Umzugskostenpauschale von 920 Euro oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Auch hier ist wieder ein Nachweis erforderlich, um zu beweisen, dass die Kosten notwendig waren.

Verpflegungspauschale

Falls Sie umziehen und sich dabei in einer anderen Stadt aufhalten, können Sie die Kosten für Ihre Verpflegung von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie allerdings einen Nachweis erbringen, zum Beispiel in Form einer Hotelrechnung oder einer Quittung von einem Restaurant. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie umziehen. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Pauschale beispielsweise 12 Euro pro Tag.

 

Kann ich die Pendlerpauschale beim Umzug über die Steuer absetzen?

Ja, die Pendlerpauschale kann beim Umzug abgesetzt werden. Dafür muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass der Umzug aufgrund einer beruflichen Veränderung notwendig ist. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer, der umzieht, weil er eine neue Stelle in einer anderen Stadt angetreten hat, die Ausgaben von der Steuer absetzen.

Gibt es andere Möglichkeiten, die Umzugskosten zu reduzieren?

Ja, es gibt einige Möglichkeiten, die Ausgaben für den Umzug zu reduzieren:

– Umzug selbst durchführen: Dies ist natürlich die günstigste Variante. Allerdings ist sie auch sehr stressig und zeitaufwändig. Wenn man den Umzug selbst durchführt, sollte man unbedingt einen umfangreichen Zeitplan erstellen und die Hilfe von Freunden oder Familie in Anspruch nehmen.

– Gebrauchte Möbel kaufen oder verschenken: Statt alles neu zu kaufen, kann man auch gebrauchte Möbel kaufen oder sich von Freunden oder Familie schenken lassen. Auch hier lohnt es sich, im Vorfeld genau zu planen und die Möbel möglichst gut zu verpacken, um Beschädigungen zu vermeiden.

– Studenten umziehen: Viele Studenten bieten ihre Dienste als Umzugshelfer an. Dies ist eine günstige und stressfreie Möglichkeit, den Umzug durchzuführen.

Welche Steuersoftware kann Ihnen beim Erstellen der Steuererkärung hier helfen?

Taxfix, Taxbird, Datev und Elster sind einige der beliebtesten Steuersoftwares, die Ihnen beim Erstellen Ihrer Steuererklärung helfen können. Diese Softwareprogramme ermöglichen es Ihnen, Ihre Steuererklärung einfach und schnell online zu erstellen. Sie müssen lediglich einige Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Einkommen machen und die Software übernimmt den Rest. Die meisten dieser Programme bieten auch eine umfangreiche Beratung und Unterstützung, falls Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung haben.

Ich hoffe, dieser Blogpost hat dir wertvolle Informationen geliefert und du weißt nun, wann du deine Umzugskosten steuerlich absetzen kannst. Falls du noch Fragen hast oder mehr Infos brauchst, schreib uns gerne einen Kommentar oder sende uns eine E-Mail. Wir helfen dir gern weiter! Bis bald!

 

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