Wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht, entscheiden zwei Zahlen und eine Frist darüber, was Sie
ersetzt bekommen. Die Haftung eines Umzugsunternehmens ist gesetzlich auf 620 Euro je
Kubikmeter Laderaum begrenzt
, und wer einen sichtbaren Schaden nicht spätestens am Tag
nach der Ablieferung meldet, verliert seinen Anspruch. Diese Seite erklärt beides — und einen
dritten Punkt, der Verbrauchern hilft und deshalb selten irgendwo steht.

Wie hoch haftet ein Umzugsunternehmen bei Schäden?

Mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages erforderlich
ist.
Das steht in § 451e des Handelsgesetzbuchs und gilt für jeden Umzugsvertrag, ohne
dass es vereinbart werden müsste.

Bei einem Umzug, für den 30 Kubikmeter Laderaum nötig sind, ergibt das eine Haftungsobergrenze
von 18.600 Euro. Bei 50 Kubikmetern sind es 31.000 Euro.

Was genau heißt Kubikmeter Laderaum?

Es geht um den Laderaum, der für den Transport nötig ist — nicht um den
Rauminhalt der beschädigten Sache und auch nicht um deren Wert. Das ist der Punkt, an dem viele
Ratgeber im Netz ungenau werden, und er hat eine unangenehme Folge:

Die Obergrenze hat nichts mit dem Wert Ihrer Einrichtung zu tun. Ein
Perserteppich, der zusammengerollt einen halben Kubikmeter belegt, ist über die gesetzliche
Haftung mit rund 310 Euro abgedeckt — unabhängig davon, was er gekostet hat. Wer wertvolle
Einzelstücke transportieren lässt, muss sie deshalb gesondert absichern.

Zur Orientierung, was das für übliche Wohnungsgrößen bedeutet:

Benötigter LaderaumUngefähre WohnungsgrößeHaftungsobergrenze
20 Kubikmeter1- bis 2-Zimmer-Wohnung12.400 Euro
30 Kubikmeter2- bis 3-Zimmer-Wohnung18.600 Euro
40 Kubikmeter3- bis 4-Zimmer-Wohnung24.800 Euro
50 KubikmeterHaus oder große Wohnung31.000 Euro

Die Wohnungsgrößen sind Erfahrungswerte und keine amtlichen Zahlen — der tatsächlich benötigte
Laderaum hängt davon ab, wie voll Keller und Dachboden sind.

Warum gelten beim Umzug eigene Haftungsregeln?

Weil ein Umzugsvertrag rechtlich ein Frachtvertrag ist. Das Handelsgesetzbuch
behandelt ihn in einem eigenen Unterabschnitt ab § 451 und stellt dort teilweise andere Regeln
auf als für gewöhnliche Transporte.

Praktisch heißt das: Es gelten weder das allgemeine Kaufrecht noch die Regeln, die man von
einer Handwerkerleistung kennt. Die Haftungsobergrenze, die kurzen Meldefristen und die
Belehrungspflicht gegenüber Verbrauchern kommen alle aus diesem Abschnitt — und sie gelten
automatisch, ohne dass jemand sie vereinbaren müsste.

Gilt die Haftungsgrenze immer?

Nein. Nach § 435 HGB entfallen die Haftungsbegrenzungen, wenn der Schaden auf
eine Handlung oder Unterlassung zurückgeht, die vorsätzlich oder leichtfertig und in dem
Bewusstsein begangen wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde
.

Das ist eine hohe Hürde — gewöhnliche Unachtsamkeit reicht dafür nicht. Aber es bedeutet, dass
die 620 Euro je Kubikmeter keine absolute Obergrenze für jeden denkbaren Fall sind. Ob sie im
Einzelfall greift, entscheidet nicht das Umzugsunternehmen und auch nicht diese Seite, sondern im
Zweifel ein Gericht.

Bis wann muss ich einen Schaden melden?

Hier entscheidet sich in der Praxis fast alles, und die Fristen sind kürzer, als die meisten
annehmen. § 451f HGB unterscheidet zwei Fälle:

  • Äußerlich erkennbare Schäden: Anzeige spätestens am Tag nach der
    Ablieferung
    . Nicht am Ablieferungstag — am Tag danach ist die Frist bereits abgelaufen,
    wenn nichts gemeldet wurde.
  • Nicht erkennbare Schäden: Anzeige innerhalb von vierzehn Tagen
    nach der Ablieferung.

Erkennbar heißt: bei zumutbarer Prüfung feststellbar, normalerweise ohne die Verpackung zu
öffnen. Ein Kratzer am Schrank ist erkennbar, ein Sprung im eingepackten Geschirr nicht.

Wird die Frist versäumt, erlischt der Anspruch. Deshalb gilt die einfachste
Regel dieser Seite: Gehen Sie noch am Umzugstag durch die Wohnung, fotografieren Sie alles
Auffällige und schicken Sie noch am selben Abend eine E-Mail. Eine E-Mail ist datiert und
beweisbar, ein Telefonat nicht.

Was passiert, wenn ich nicht über die Fristen belehrt wurde?

Dann kann sich das Unternehmen später nicht auf die versäumte Frist berufen. § 451g
HGB
verpflichtet den Frachtführer, einen Verbraucher bei der Ablieferung über
Form, Frist und Folgen der Schadensanzeige zu unterrichten.

Unterbleibt diese Belehrung, bleibt Ihr Anspruch bestehen, auch wenn Sie sich nicht an die
Fristen gehalten haben. Diese Regel steht selten in den Ratgebern der Branche — vermutlich, weil
sie zulasten der Unternehmen geht.

Für Sie als Kunde heißt das: Fragen Sie bei der Ablieferung ausdrücklich danach, und notieren
Sie, ob Sie belehrt wurden. Für uns heißt es, dass wir es tun.

Welche Versicherungen greifen bei einem Umzug?

Neben der gesetzlichen Haftung gibt es zwei Absicherungen, die in der Branche üblich sind und
zwei verschiedene Dinge abdecken:

  • Die Transportversicherung greift bei Schäden am Umzugsgut selbst — an Ihren
    Möbeln und Kartons während des Transports sowie beim Be- und Entladen.
  • Die Betriebs- oder Gewerbehaftpflichtversicherung greift bei Schäden an
    fremdem Eigentum, die bei der Arbeit entstehen: der Kratzer im Treppenhaus, die Delle in der
    Aufzugstür, der Riss im Laminat der neuen Wohnung.

Die zweite wird regelmäßig unterschätzt. Wenn der Vermieter beim Auszug einen Schaden im
Treppenhaus feststellt, ist nicht die Transportversicherung zuständig, sondern die Haftpflicht —
und ohne sie haften Sie als Auftraggeber möglicherweise mit.

Die AVK Umzüge & Entrümpelung GmbH führt jeden Umzug versichert durch. Fragen Sie bei
jedem Angebot — auch bei unserem — ausdrücklich nach, welcher Schutz besteht, und lassen Sie es
sich schriftlich geben.

Was ist beim Umzug nicht versichert?

Vier Dinge fallen regelmäßig heraus, und alle vier sind vermeidbar:

  • Der Inhalt selbst gepackter Kartons. Wer selbst packt, verantwortet die
    Verpackung. Ein Glas, das im dünnen Karton ohne Polster zerbricht, ist kein Transportschaden.
  • Bargeld, Schmuck, Ausweise, Datenträger. Diese Dinge gehören ins eigene Auto.
    Das ist keine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens, sondern schlicht gute Praxis.
  • Vorschäden. Der Riss, der vorher schon da war. Deshalb lohnt es sich, vor dem
    Umzug einmal mit dem Handy durch beide Wohnungen und um die Möbel herum zu gehen.
  • Pflanzen und Lebendes. Sie überstehen den Transport meist, sind aber kein
    versicherbares Umzugsgut.

Deckt meine Hausratversicherung den Umzug ab?

In der Regel für einen Übergangszeitraum ja — das ist die sogenannte Doppelversicherung beim
Wohnungswechsel: Alte und neue Wohnung sind für eine bestimmte Zeit gleichzeitig versichert.

Wie lange und unter welchen Bedingungen, steht in Ihren Vertragsbedingungen und ist von
Versicherer zu Versicherer verschieden.
Melden Sie den Umzug Ihrer Versicherung, am
besten vorher. Wir sind kein Versicherungsmakler und geben dazu keine Auskunft, auf die Sie sich
verlassen sollten.

Was tue ich, wenn beim Umzug etwas kaputtgegangen ist?

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:

  • Sofort fotografieren — den Schaden und das Umfeld, am besten noch bevor das
    Möbelstück bewegt wird.
  • Noch am Umzugstag schriftlich melden. Eine E-Mail genügt und ist datiert.
    Denken Sie an die Frist: sichtbare Schäden spätestens am Tag danach.
  • Den Schaden beschreiben, nicht bewerten. Was ist wo beschädigt, an welchem
    Stück, in welchem Raum. Die Bezifferung kommt später.
  • Nichts entsorgen und nichts reparieren lassen, bevor der Schaden aufgenommen
    ist. Ein weggeworfener Schrank lässt sich nicht mehr begutachten.

Wie sichere ich besonders wertvolle Stücke ab?

Indem Sie sie vor dem Umzugstag benennen. Ein Flügel, Kunst, Antiquitäten, ein
großes Aquarium, ein Erbstück — bei allem, dessen Wert deutlich über 620 Euro je Kubikmeter liegt,
reicht die gesetzliche Haftung nicht.

Dann wird vorher geklärt, wie das Stück abgesichert und transportiert wird, statt hinterher
diskutiert. Das ist der Unterschied zwischen einer Lösung und einem Streit.

Wie senke ich das Risiko am Umzugstag?

  • Fotos vor dem Umzug — von den Möbeln und von beiden Treppenhäusern.
  • Wertsachen selbst mitnehmen — Ausweise, Schmuck, Festplatten, Bargeld.
  • Beim Packen nicht sparen. Geschirr braucht Polster, Bücher kleine Kartons,
    Bilder eine Kante.
  • Am Umzugstag anwesend sein oder jemanden benennen, der abnehmen darf — wegen
    der Frist am Tag danach.
  • Nach der Belehrung fragen und notieren, ob sie erfolgt ist.

Was ein belastbares Angebot enthalten muss und woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen,
steht unter Wie viel kostet ein
Umzugsunternehmen?
. Die Fristen rund um die Halteverbotszone finden Sie unter
Halteverbotszone beantragen.

Jetzt anrufen: 0176 30443826 — AVK Umzüge &
Entrümpelung GmbH.

Diese Seite gibt den Gesetzesstand wieder und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind
die §§ 451e, 451f und 451g des Handelsgesetzbuchs in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im
Streitfall hilft nur eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls. Stand August 2026.